HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen zu den Bereichen "Antragsstellung allgemein" und "Finanzen" können hier gefunden werden. Falls Ihre Frage nicht darunter ist, können Sie uns gerne schreiben oder anrufen.

ANTRAGSTELLUNG ALLGEMEIN

Allgemeine Fragen zu den Förderprogrammen und der Antragsstellung sind hier zu finden.

Was mache ich, wenn mein Projekt vor, bzw. kurz nach der nächsten Frist beginnen soll?

Wenn das Projekt vor, bzw. kurz nach der nächsten Antragsfrist beginnen soll, müssen Sie einen Antrag auf einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ bei den Projektbearbeitern anfragen. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an buero@aktion-brandenburg.de mit Ihrem Anliegen, einer Projektskizze  und ab wann das Projekt beginnen soll.

 

Achtung: Aus der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Sie wird lediglich erteilt, um die Förderunschädlichkeit für die vorgesehene Maßnahme sicher zu stellen.

Werden Kosten, die im Anschluss an das Projekt entstehen, übernommen?

Nein, dies ist nicht möglich. Kosten, die im Anschluss an das Projekt entstehen und nicht im Finanzplan berücksichtigt wurden, zählen als Folgekosten und können nicht übernommen werden.

Deshalb sollte bei der Erstellung des Finanzplanes bzw. der Planung des Projektes eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen, falls z.B. noch eine Informationsbroschüre über das Projekt entstehen soll, muss die Erstellung dieser schon bei der Planung berücksichtigt werden.

Kann ich mehrere Projektanträge einreichen?

Ja! Hierbei ist nur zu beachten, dass es sich nicht um die selben Projekte handeln darf – eine Doppelförderung oder die Förderung von wiederholten Maßnahmen ist nicht möglich.

Was mache ich, wenn das Projekt teurer ist als die maximale Fördersumme?

Wenn das Projekt teurer als die maximale Fördersumme ist, so müssen die zusätzlichen Mittel entweder aus Eigenmitteln oder einer weiteren Fördermöglichkeit (Drittmittel) finanziert werden. Für das Förderprogramm „Lokale Agenda 21“ ist zudem ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten gefordert, so dass hier sowieso nur 80 % der Projektkosten gefördert werden.

Wie wird über die Anträge entschieden und von wem?

Die Anträge werden nach fristgerechtem Eingang auf Vollständigkeit und formaler Korrektheit überprüft. Die Entscheidung über eine Förderung wird vom Projektbeirat gefällt. Dieser setzt sich im Falle der „Aktion Gesunde Umwelt“ aus MitarbeiterInnen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und den ProjektbearbeiterInnen der Aktion Brandenburg zusammen. Für das Förderprogramm „Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21“ wird der Projektbeirat um VertreterInnen des Vereins Brandenburg 21 e.V. ergänzt.

Wann erfahren ich, ob der Antrag gefördert wird oder nicht?

Ob die Anträge gefördert werden oder nicht, wird den Antragstellern schriftlich per E-Mail und per Post mitgeteilt. Dies kann 4-6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist dauern. Im Falle eines früheren Projektbeginns kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn formlos beantragt werden (siehe hierzu „Was mache ich, wenn mein Projekt vor der nächsten Frist beginnen soll?“).

Woher stammen die Gelder?

Die Fördermittel werden aus Lottomitteln des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg (MLUL) bereitgestellt. Bei positivem Zuwendungsbescheid werden die Gelder direkt vom Ministerium an die ProjektantragstellerInnen ausgezahlt.

Wie lang darf die Projektlaufzeit eines Projektes betragen?

Ein Projekt muss bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres abgeschlossen werden, in Ausnahmefällen bis Ende Februar des Folgejahres.

Können abgelehnte Projekte zur nächsten Frist neu eingereicht werden?

Ja, abgelehnte Projekte können erneut eingereicht werden, wenn es keine prinzipiellen Sachverhalte gibt, die dagegen sprechen. Ein solcher Sachverhalt ist zum Beispiel wenn das Projektthema nicht zum Förderprogramm passt oder der Antragstellende nicht gefördert werden darf.

Kann ich das gleiche Projekt jedes Jahr wieder einreichen?

Nein, da dies eine wiederholte Maßnahme wäre und das ist nicht förderfähig.

Wir wollen etwas reparieren lassen, was einmal vom Land Brandenburg gefördert wurde – geht das?

Nein. Eine Reparatur oder erhaltende Maßnahme eines Projektes, welches aus Landesmitteln gefördert wurde, ist leider nicht förderfähig, da dies als Folgekosten gewertet wird.

FINANZEN

Hier sind Fragen rund um die Finanzen zu finden.

Was sind "Drittmittel"?

Als Drittmittel werden Gelder bezeichnet, die neben der Förderung z.B. aus „Aktion Gesunde Umwelt“ oder „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ dem Projekt bzw. dem Antragsteller zur Verfügung stehen. Dies können Spenden oder Gelder aus anderen Förderungen sein.

Ab 500 Euro netto müssen drei Angebote eingeholt werden?

Die 500 € beziehen sich auf einen Einzelposten des Projektes, z.B. dem Druckauftrag einer Broschüre oder auch das Honorar für einen Vortrag (Honorare können nur bei der "Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21" beantragt werden).

Wieso ist der Nachweis des Eigenanteils notwendig und wie mache ich das?

Ein Nachweis der Eigenmittel der/des Antragstellenden, manchmal auch Bonität oder Liquidität genannt, ist nur relevant für Projekte, wo eine Eigenleistung gefordert wird – wie bei den Projekten der >>„Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokalen Agenda 21“ oder bei Projekten, deren Kosten über der maximalen Fördersumme liegen. Der Nachweis erfolgt in Form eines aktuellen Kontoauszuges und dient der Überprüfung, dass der Antragsteller in der Lage ist, die zugesagte Eigenleistung zu erbringen.

Was mache ich, wenn ich das Projekt noch bei anderen Förderprogrammen zur Förderung eingereicht habe?

Die Einreichung des Projektes bei weiteren Förderprogrammen muss den Projektbearbeitern umgehend mitgeteilt werden. Hierbei sind sowohl a) die erfolgte Zusage des anderen Fördermittelgebers als auch b) der beantragte Finanzplan relevant.

Bei einem positiven Zuwendungsbescheid des anderen Fördermittelgebers muss, um eine Doppelförderung (d.h. die Förderung des selben Projektgegenstands aus unterschiedlichen Förderquellen) zu vermeiden, den Projektbearbeitern der Finanzplan des anderen Antrages zugeschickt werden. Es ist möglich, unterschiedliche Teile des Projektes aus verschiedenen Fördermitteln fördern zu lassen. Aus diesem Grund muss im Finanzplan ersichtlich sein, was konkret gefördert werden soll. Außerdem müssen die beantragten Sachmittel sich von dem unterscheiden, was im Förderprogramm „Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokalen Agenda 21“ bzw. „Aktion Gesunde Umwelt“ beantragt wurde.