Antragstellung Agenda21

Was wird gefördert?

Für Projekte und Aktivitäten in Brandenburg, die im Sinne der Zielsetzung der Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 und überwiegend den Förderkriterien entsprechen, werden Sach- und Honorarkosten bis zu 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass maximal 80% der Gesamtkosten gefördert werden. Die übrigen 20% der Kosten müssen Sie aus eigenen Mitteln oder über Spenden, etc. selbst finanzieren. Das Projekt sollte bis spätestens zum jeweiligen Ende des Förderjahres abgeschlossen sein.


Wer wird gefördert?
Grundsätzlich können Vereine und Verbände, insbesondere ehrenamtliche Nachhaltigkeitsinitiativen, Kommunen und andere gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Brandenburg gefördert werden.


Was muss der Antrag enthalten?
Für die Antragstellung bedarf es eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars, welches die formalen Informationen zum Antragsteller und Projekt sowie die nach Fragen gegliederte Projektbeschreibung und einen Zeitplan umfasst. Darüber hinaus sind verschiedene Anlagen einzureichen, u.a. ein Kosten- und Finanzierungsplan. Die Projektbeschreibung ist das Kernstück des Antrages! Sie ermöglicht es den Projektbeiratsmitgliedern das geplante Projekt zu verstehen und u.a. auf dieser Basis eine Förderentscheidung zu treffen.

Daher kann das Projekt in den Anlagen gerne mit erläuternden Skizzen, Bildern oder anderen Mitteln veranschaulicht werden. Hauptsächlich umfassen die Anlagen Nachweise zu Ihnen als Antragsteller (Sind Sie gemeinnützig?, Wer ist berechtigt, den Antrag zu unterschreiben?, etc.) sowie Genehmigungen oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Projekt. Genaues entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Antragstellung.


Wo gibt es die Antragsunterlagen?
Die Antragunterlagen gibt es >> hier zum Herunterladen, oder Sie fordern Sie >> bei uns an.

 

Wo wird der Antrag eingereicht?

Der Antrag kann per E-Mail an buero[at]aktion-brandenburg.de oder

per Post an die

 

agrathaer GmbH

Eberswalder Str. 84

15374 Müncheberg

 

geschickt werden.

 


Wann soll der Antrag eingereicht werden?
Sie können jederzeit Anträge einreichen. Die Entscheidungen werden jeweils zeitnah nach den veröffentlichten Einreichungsfristen getroffen. Je nach Mittelverfügbarkeit wird es weitere Antragsfristen bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets geben.