Es gibt eine gesonderte Förderung für antragstellende Betriebe der solidarischen Landwirtschaft:
Das Brandenburger Kleinförderprogramm Aktion Lokale Agenda 21 zielt darauf ab, Initiativen zu unterstützen, die eine nachhaltige regionale oder lokale Entwicklung stärken. Kernelemente einer nachhaltigen Entwicklung sind die Sicherung ökonomisch tragfähiger Strukturen unter Berücksichtigung des Schutzes der natürlichen Ressourcen und des sozialen Zusammenhalts. Die Grundprinzipien der solidarischen Landwirtschaft verkörpern genau diesen Ansatz.
Aus diesem Grund wollen wir mit einem Teilbudget unseres Förderprogramms gezielt SOLAWI-Initiativen unterstützen und stellen in 2024 hierfür insgesamt 50.000 € zur Verfügung. Brandenburger SOLAWI’s können hiermit Finanzierungshilfen in Höhe von maximal 5.000 € für kleinere Projekte und Aktivitäten erhalten, die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Maßnahme trägt zur öffentlichen Wahrnehmung der SOLAWI (z.B. öffentliche Veranstaltungen, Hoffeste, öffentliche Kochevents, Videoclips, Aufbau/ Verbesserung der Internetpräsenz u.ä.,) bei.
- Die Maßnahme stärkt die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer mit anderen SOLAWI’s bzw. mit Akteuren wie z.B. Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Kommunen durch gezielte Netzwerkaktivitäten (z.B. Workshops, stable scools, Konzipierung und Umsetzung von Kooperationsansätzen oder Bildungsangeboten für Multiplikatoren und andere Zielgruppen).
- Die Maßnahme unterstützt die kleinflächige (unter 0,3 ha) Erprobung besonders biodiversitätsfördernder oder klimaschutzorientierter Anbauverfahren und trägt zur Verbreitung der daraus resultierenden Ergebnisse bei (z.B. Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen auf nassen bis feuchten Standorten, Erprobung von Dauerkulturen wie Streuobst, Walnussanbau, bleibende strukturfördernde Maßnahmen wie z.B. Lesesteinhaufen, Bienenwall).
Die Projekte sollten wie grundsätzlich in diesem Förderprogramm bis spätestens Ende Februar 2025 abgeschlossen sein.
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt 80% der förderfähigen Gesamtkosten. Der Eigenanteil in Höhe von 20% kann durch Eigenmittel oder unbar durch projektbezogene ehrenamtliche Leistungen erbracht werden.
Förderfähig sind direkte Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme stehen, u.a. Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Materialien, Honorare, Dienstleistungen, kleinere Investitionen als Erstausstattung, Pflanz- und Saatgut, u.a.m.
Über die Förderfähigkeit der Projektbeschreibung gemäß Förderantrag wird im Einzelfall entschieden. In jedem Fall nicht förderfähig sind: Personalkosten, laufende Betriebskosten und Maßnahmen/Aktivitäten, die über andere Fördermaßnahmen unterstützt werden. Reichen Sie Ihren Antrag gern elektronisch per Email ein.
Unterlagen und Förderbedingungen: https://www.aktion-brandenburg.de/agenda21-antragstellung
Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
Agrathaer GmbH: Holger Seidler, Tel. 033432 82 130, buero@aktion-brandenburg.de
MLUK: Sabine Schneider, Tel. 0331 866 7037, sabine.schneider@mluk.brandenburg.de
Mit dem Förderaufruf wollen wir SOLAWI’s neue Impulse geben bzw. sie ermutigen, neue Wege auszuprobieren.