Zielsetzung Agenda 21

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro 1992, insbesondere zur Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen und Kommunen (Agenda 21, Kapitel 28).

 

Ziele sind

  • eine nachhaltige Entwicklung in den Dörfern und Städten des Landes,
  • eine damit im Zusammenhang stehende Stärkung partizipativer Prozesse, insbesondere im Sinne einer aktiven Partizipation bzw. Empowerment,
  • die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg (LNHS) (www.mluk.brandenburg.de) sowie der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (https://17ziele.de/) auf lokaler und regionaler Ebene.

 

Schwerpunktthemen sind

  • Nachhaltige Landnutzung
  • Klima-Moorschutz
  • Ressourcenschonende Ernährungskonzepte
  • Querschnittsziel: Partizipation/Teilhabe/ Unterstützung des Ehrenamtes

 

Förderkriterien sind

Inhalt/Ziele

  • Konkreter Bezug zu Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (insbesondere Ziele: 2, 4,7,11,12,13,15,17)
  • Aktiver Beitrag zur ökologischen Tragfähigkeit in Verbindung mit sozialen und/oder ökonomischen Zielen
  • Projekt von LA 21- bzw. Nachhaltigkeits-Initiativen
  • Vernetzung von Akteuren
  • Partizipationsgrad

 

Herangehensweise

  • Gewählte Methode /Aktionsform
  • Zu erwartende Qualität der Ergebnisse
  • Räumliche und zeitliche Wirksamkeit der Ergebnisse
  • Qualität Organisation/Arbeitsplanung
  • Innovationsgrad des Projekts

 

 Zusatzpunkte

  • Durchführung im Ländlichen Raum/ in Regionen mit bislang wenig Projekten
  • Globaler Bezug erkennbar
  • Empowerment von Kindern und Jugendlichen
  • Konfliktlösungspotenzial bzw. Konfliktbezug
  • Initiiert besonders langfristige Fortsetzung
  • Nachhaltige Projektumsetzung (Beschaffung, Wiederverwendbarkeit, etc. )
  • Besondere regionale und überregionale Ausstrahlung
  • Hohe Übertragbarkeit