Zielsetzung Agenda 21
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro 1992, insbesondere zur Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen und Kommunen (Agenda 21, Kapitel 28).
Ziele sind
- eine nachhaltige Entwicklung in den Dörfern und Städten des Landes,
- eine damit im Zusammenhang stehende Stärkung partizipativer Prozesse, insbesondere im Sinne einer aktiven Partizipation bzw. Empowerment,
- die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg (LNHS) (www.mluk.brandenburg.de) sowie der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (https://17ziele.de/) auf lokaler und regionaler Ebene.
Schwerpunktthemen sind
- Nachhaltige Landnutzung
- Klima-Moorschutz
- Ressourcenschonende Ernährungskonzepte
- Querschnittsziel: Partizipation/Teilhabe/ Unterstützung des Ehrenamtes
Förderkriterien sind
Inhalt/Ziele
- Konkreter Bezug zu Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (insbesondere Ziele: 2, 4,7,11,12,13,15,17)
- Aktiver Beitrag zur ökologischen Tragfähigkeit in Verbindung mit sozialen und/oder ökonomischen Zielen
- Projekt von LA 21- bzw. Nachhaltigkeits-Initiativen
- Vernetzung von Akteuren
- Partizipationsgrad
Herangehensweise
- Gewählte Methode /Aktionsform
- Zu erwartende Qualität der Ergebnisse
- Räumliche und zeitliche Wirksamkeit der Ergebnisse
- Qualität Organisation/Arbeitsplanung
- Innovationsgrad des Projekts
Zusatzpunkte
- Durchführung im Ländlichen Raum/ in Regionen mit bislang wenig Projekten
- Globaler Bezug erkennbar
- Empowerment von Kindern und Jugendlichen
- Konfliktlösungspotenzial bzw. Konfliktbezug
- Initiiert besonders langfristige Fortsetzung
- Nachhaltige Projektumsetzung (Beschaffung, Wiederverwendbarkeit, etc. )
- Besondere regionale und überregionale Ausstrahlung
- Hohe Übertragbarkeit